Berufsdermatologie

Berufskrankheiten der Haut umfassen alle Hautkrankheiten, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht und unterhalten werden. Es sind insbesondere irritative und allergische Ursachen zu erkennen, zu benennen und zu differenzieren.

Das Handekzem als Berufskrankheit

Die häufigste beruflich verursachte Hauterkrankung ist das Handekzem. In diesem Kontext sind wir als Hautärzte mit allergologischem Wissen gefordert. Das Wissen um chemische, physikalische Einflüsse, das Interesse an beruflichem Umfeld und individueller Veranlagung sind ebenso unerlässlich wie die entsprechend angepassten spezifischen Allergietestungen und hautphysiologischen Testverfahren.

Ziel ist es, die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) über den Verdacht der beruflichen Verursachung der Erkrankung zu informieren, um damit auch die Entstehung einer Berufskrankheit zu verhindern.

Die Zusammenarbeit des behandelnden Hautarztes mit der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem entsprechenden Betriebsarzt ist dazu erforderlich. Im abgestimmten Vorgehen werden Patienten behandelt, Schulungen und Hautschutzmaßnahmen angeboten, um die Erwerbsfähigkeit des Patienten zu erhalten.

Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung

Viele Erwerbstätige arbeiten im Freien. Damit sind sie als "Outdoorworker" nicht nur in der Freizeit, sondern oft auch im Beruf der Sonnenstrahlung "ausgesetzt". 

Heute ist die Wissenschaft davon überzeugt, dass bestimmte Hautkrebserkrankungen durch langjährige UV-Strahlung der Sonne auch "arbeitsbedingt" verursacht werden können. Vor diesem Hintergrund wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Wirkung vom 01.01.2015 der weiße Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) und Hautkrebsvorstufen als  neue Berufskrankheit in die sog. Berufskrankheitenliste aufgenommen. 

Bei auffälligen Hautveränderungen wird grundsätzlich empfohlen, einen Hautarzt aufzusuchen. Wird dann eine Hautkrebserkrankung diagnostiziert und besteht der Verdacht, dass diese arbeitsbedingt verursacht ist, meldet der Arzt die Erkrankung an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Ist eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich, werden alle weiteren diagnostischen und therapeutischen Leistungen durch die Unfallversicherung übernommen und koordiniert.

Oberste Priorität hat auch die Verhinderung von arbeitsbedingten Hautkrebserkrankungen durch die Sonne. Zum Schutz der Beschäftigten sind hier gemeinsam mit den Arbeitgebern wirksame Lösungen zum Sonnenschutz zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen. Neben technisch-organisatorischen Maßnahmen wie z. B. der Arbeitszeitverlagerung, kann hier auch das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung oder auch das Auftragen von Hautschutzmitteln zum Hautschutz beitragen.